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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2004 - 3 L 356/03   

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https://dejure.org/2004,15194
OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2004 - 3 L 356/03 (https://dejure.org/2004,15194)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.11.2004 - 3 L 356/03 (https://dejure.org/2004,15194)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. November 2004 - 3 L 356/03 (https://dejure.org/2004,15194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    KiBeG § 9 III; ; KiBeG § 17 I; ; KiBeG § 17 II; ; KiBeG § 17 III; ; KiBeG § 17 IV; ; KiBeG § 17 V; ; KiBeG § 17 VI; ; KiBeG § 17 VII; ; VwGO § 188

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung von Pauschalzahlungen des Landes für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wegen Zurückbleibens der tatsächlichen Belegung hinter dem Ansatz im Bedarfplan und Entwicklungsplan; Maßgeblicher Zeitraum für die Beurteilung des Zurückbleibens der ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Halle, 22.01.2004 - 4 A 656/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2004 - 3 L 356/03
    Stehen damit - neben dem Wortlaut des § 17 Abs. 7 KiBeG - auch die vorstehenden Erwägungen der Annahme des Verwaltungsgerichts entgegen, die Regelung beziehe sich auf den Zeitraum eines Kalenderjahres, so kann dahin stehen, ob überhaupt die Vorgängerregelung des § 17 Abs. 7 KiBeG - wie das Verwaltungsgericht meint - mit ihrer Bezugnahme auf das "Jahr" auf das Kalenderjahr abstellte oder ob sich bereits diese auf das Kindertageseinrichtungsjahr bezog (so: VG A-Stadt, Urteil v. 22.1.2004 - 4 A 656/01 -).

    Dies bedingt, dass der Pauschalbetrag, welcher der "Toleranzgrenze" von 15. v.H. entspricht, dem Träger auch dann zu belassen ist, wenn die Unterbelegung die Grenze von 15 v.H. überschreitet (so i.E. auch die Rspr. des VG A-Stadt, vgl. Urt. vom 22.1.2004 - 4 A 656/01 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 3 L 96/02

    Kindertagesstätte, Förderung, Ermächtigungsgrundlage, Verordnung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2004 - 3 L 356/03
    Während es nämlich bei den gesetzlich normierten Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern nach §§ 102 ff. SGB X darum geht, ob ein Sozialleistungsträger Kosten, die er gegenüber einem Leistungsempfänger erbracht hat, ganz oder teilweise von einem anderen Sozialleistungsträger erstattet verlangen kann (und damit gewissermaßen um ein Dreiecksverhältnis), handelt es sich hier um die Rückforderung von Zuwendungen in einem zweipoligen Rechtsverhältnis, in dem die Klägerin nicht als Sozialleistungsträgerin, sondern als Zuwendungs- bzw. Leistungsempfängerin aufgetreten ist (vgl. bereits OVG LSA, Urteil vom 6.10.2004 - 3 L 96/02).
  • BVerwG, 05.05.2004 - 5 KSt 1.04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2004 - 3 L 356/03
    Zwar ist diese durch Gesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I, S. 3987) in die VwGO aufgenommene und am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Regelung grundsätzlich auf den vorliegenden Rechtstreit anwendbar; denn die Übergangsvorschrift des § 194 Abs. 5 VwGO stellt mit der Anhängigkeit "bei Gericht" auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit in der jeweiligen Instanz ab (BVerwG, Beschl. v. 5.5.2004 - 5 KSt 1.04 u.a. -, JURIS) und die vorliegende Sache ist nach dem 1. Januar 2002 bei dem erkennenden Gericht anhängig gemacht worden.
  • VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13

    Kindergartenrecht; Heimrecht

    26 b) Zum Sachgebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 188 Satz 1 VwGO gehören danach grundsätzlich alle Streitigkeiten nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch und den hierzu ergangenen Landesausführungsgesetzen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Juni 2006 - 12 C 06.881 - zitiert nach Juris, Rdnr. 3; Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01. April 2003 - 6 L 6/03 - NVwZ-RR 2003, 702; SächsOVG, Beschluss vom 02. November 2007- 5 BS 380/07 - a. a. O., S. 87 f.; Kopp/Schenke, a. a. O., § 188 VwGO Rdnr. 3, S. 1948; Eyermann, a. a. O., § 188 VwGO Rdnr. 7; Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Band II, § 188 VwGO Rdnr. 7 [EL 14/Februar 2007]) und damit auch die Zuschussgewährung und finanzielle Förderung von Kindertagesstätteneinrichtungen, die auf der Grundlage dieser Vorschriften geleistet werden (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 02. November 2007 - 5 BS 380/07 - a. a. O., S. 87 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Sachsen-Anhalt [OVG LSA], Urteile vom 06. November 2004 - 3 L 96/02 - LKV 2005, 462, [465] und vom 24. November 2004 - 3 L 356/03 - LKV 2005, 459, [462]; Eyermann, a. a. O., § 188 VwGO Rdnr. 7; Schoch/Schneider/Bier, a. a. O., § 188 VwGO Rdnr. 7; a. A.: ThürOVG, Urteil vom 23. Februar 2006 - 3 KO 237/05 - ZFSH/SGB 2006, 665, [673] unter Bezugnahme auf dessen Urteil vom 30. September 2004 - 2 KO 385/03 - a. a. O., S. 475, dem wiederum aus den unter I. 3 a) cc) dargelegten Gründen nicht zu folgen ist).

    b) Ausgehend hiervon ist es in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass vor allem Erstattungsansprüche nach den §§ 102 ff. des Sozialgesetzbuches - Zehntes Buch - (SGB X) dem Anwendungsbereich des § 188 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO unterfallen (vgl. VGHBW, Beschluss vom 07. Februar 2006 - 7 S 2426/05 - a. a. O., S. 191; OVG LSA, Urteile vom 06. Oktober 2004 - 3 L 96/02 - a. a. O., S. 465 f. und vom 24. November 2004 - 3 L 356/03 - a. a. O., S. 461/462).

    a) Bereits die Bezeichnung der finanziellen Förderung in § 16 Abs. 2 Satz 1 BbgKitaG als Zuschuss zeigt, dass es sich nicht um eine Kostenerstattung im Sinne eines Ausgleichs für eine Leistung handelt, die vom nicht vorrangig zuständigen Träger erbracht wird (vgl. in diesem Sinne zum sachsen-anhaltinischen Landesrecht: OVG LSA, Urteile vom 06. Oktober 2004 - 3 L 96/02 - a. a. O., S. 465 f. und vom 24. November 2004 - 3 L 356/03 - a. a. O., S. 461/462).

    Hierfür ist es jedoch nicht ausreichend, dass die Beteiligten als solche Sozialleistungsträger sind; vielmehr ist es darüber hinaus notwendig, dass die Beteiligten in ihrer Eigenschaft bzw. Funktion eines Sozialleistungsträgers an der Erstattungsstreitigkeit beteiligt sind (vgl. OVG LSA, Urteile vom 24. November 2004 - 3 L 356/03 - a. a. O., S. 462).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 286/07

    Erstattung der Kosten der auswärtigen Unterbringung im Bereich der Tagesbetreuung

    Die Voraussetzungen des § 188 Satz 2 Halbs. 2 VwGO liegen hier nicht vor, da die Antragsgegnerin weder als Sozialleistungsträger angesehen werden kann noch in einer solchen Funktion oder Eigenschaft tätig geworden ist (vgl. Urt. d. Senates v. 24.11.2004 - 3 L 356/03 -).
  • VG Düsseldorf, 05.11.2009 - 24 K 1012/09

    Zahlungsklage der Stadt Wülfrath wegen Kindergartenbetreuung abgewiesen

    vgl. auch Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. November 2004 - 3 L 356/03 -.
  • VG Magdeburg, 09.06.2005 - 6 B 202/05
    Allerdings liegen die Voraussetzungen des § 188 Satz 2 Halbs. 2 VwGO hier nicht vor, da die Beteiligten - wie bereits oben dargelegt - weder als Sozialleistungsträgerin angesehen werden kann noch in einer solchen Funktion oder Eigenschaft tätig geworden ist (vgl. OVG LSA, U. v. 24.11.2005, Az.: 3 L 356/03).
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